Förderrichtlinien
Allgemeine Informationen
Als gemeinnützige humanitäre Hilfsorganisation mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, fördert STELP e.V. lokal initiierte Unterstützungsmaßnahmen aus den Bereichen Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene, Nahrungsmittelsicherheit und Ernährung, Notunterkünfte und Siedlungen, Logistik, Gesundheit, Bildung, Friedensförderung & sozialer Zusammenhalt, Protection und Infrastruktur. In begründeten Fällen können auch Maßnahmen weiterer Bereiche gefördert werden. Für eine Förderung gelten folgende Grundsätze:
Bedarfsorientierung
Eine potentielle Förderung sollte stets auf den tatsächlichen Bedarfen vor Ort beruhen. Dies gilt es durch die antragstellende Organisation plausibel darzulegen, ggf. unter Einbeziehung entsprechender Bedarfsanalysen.
Do no Harm
Potentielle (nicht-intendierte) negative Nebenfolgen jeglicher Art gilt es zu vermeiden. Für die antragstellende Organisation bedeutet dies, plausibel darzulegen, dass etwaige Risiken analysiert wurden und eine entsprechende Strategie zur Mitigation dieser Risiken vorliegt (ggf. unter Einbeziehung entsprechender Analysen, Aktionsplänen, o.ä.).
Unparteilichkeit der Unterstützungsmaßnahmen
Es wird erwartet, dass die durch STELP e.V. geförderten Maßnahmen ausschließlich auf der Grundlage von Bedürftigkeit geleistet werden, unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht oder politischer Überzeugung.
Innovation
Um die Fördermittel möglichst wirksam und zum besten Nutzen der betroffenen Personengruppen einzusetzen, gilt es manchmal unkonventionelle Wege zu gehen. Innovative und agile Lösungsansätze bei gleichzeitiger Berücksichtigung der hier genannten Grundsätze werden von STELP wo immer möglich unterstützt.
Nachhaltigkeit
Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsprinzipien wird erwartet, insbesondere die sozialen und ökonomischen Aspekte. Auch die ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit gilt es im gesamten Projektzyklus konsequent mitzudenken und wo immer möglich anzuwenden. Für akute humanitäre Maßnahmen gilt es plausibel darzustellen, wie diese in längerfristige Maßnahmen zur Vermeidung von Not und Leid einhergehen bzw. eine Verbindung zu letzteren hergestellt wird. Unter dem Punkt Nachhaltigkeit gehört ebenfalls die Erarbeitung einer Exit-Strategie.
Impact
Es ist darzulegen, wie die investierten Ressourcen im geplanten Projekt eine maximale Wirkung erzielen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen – diese sind auch hinsichtlich ihres potentiellen Nutzens und Effizienz zur Verbesserung der Situation der unterstützten Gemeinschaften zu prüfen.
Förderkriterien
Gefördert werden Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit (ausgenommen Deutschland). Bewerbungen von kleinen Grassroot-Organisationen werden besonders gerne gesehen.
Förderfähige Kosten
- Bei Neuanträgen wird eine Fördersumme von maximal 20.000 € gewährt. Etwaige Mehrbeträge können nur in berechtigten Ausnahmefällen gewährt werden.
- Kosten aus den oben genannten Förderschwerpunkten.
- Anteilige Kosten für das Sicherheitsmanagement der antragstellenden Organisation (Fall zu Fall Entscheidung).
Nicht-förderfähige Kosten
- Administrative Kosten inklusive Personalkosten der antragstellenden Organisation
- Anschaffungskosten der antragstellende Organisation, welche nicht einer spezifischen Projektaktivität zugeordnet werden können (z.B. Computer für das Kernteam).
- Transportkosten der antragstellende Organisation, welche nicht einer spezifischen Projektaktivität zugeordnet werden können (z.B. Flüge Kernteam, etc.)
Ein Eigenanteil von mindestens 10% des Gesamtbudgets seitens der antragstellenden Organisation ist ausdrücklich erwünscht (begründete Ausnahmen möglich).
Nachweise
Zum Zeitpunkt der Antragstellung, wird vom Antragsteller die Vorlage folgender Unterlagen erwartet:
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Vereinssatzung
- Child Protection Policy
- Anti-corruption Policy
- Datenschutzrichtlinien
Es wird die Einhaltung des Code of Conduct for the International Red Cross and Red Crescent Movement and Non- Governmental Organisations (NGOs) in Disaster Relief durch die antragstellende Organisation erwartet. Dies gilt es im Antragsformat zu bestätigen.
Weiteres
Der Antrag ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. Eine andere Sprache kann derzeit nicht berücksichtigt werden.
Die Förderrichtlinien von STELP e.V. sind hier als Download verfügbar.
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